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DORA wird ab dem 17.01.2025 angewendet

BaFin als übergeordnete Organisation in Deutschland verantwortlich

 

Der Digital Operational Resiliance Act (DORA) ist ein Teil des Digital Finance Package und zielt darauf ab, die digitale operative Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen zu stärken. Darunter fallen Banken, Versicherungen, Zahlungsinstitute aber auch deren IKT-Dienstleister wie Rechenzentren.

Für Deutschland ist die BaFin die verantwortliche Organisation, sie hat bereits zahlreiche Umsetzungshinweise zu IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteien Risikomanagement veröffentlicht.

DORA findet ab dem 17.01.2025 Anwendung, die BaFin bietet inzwischen umfangreiche Informationen auf der BaFin Website an.

Wesentliche Inhalte von DORA betreffen:

  • IKT-Risikomanagement
  • Behandlung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle
  • IKT-Drittparteienrisikomanagement
  • EU-Überwachungsrahmenwerk zur Überwachung von kritischen ITK-Dienstleistern
  • Vereinbarungen über den Austausch von Informationen
  • Durchführung von Cyberkriesen- und Notfallübungen

 

Dabei sind die ITK-Unternehmen auch im Anwendungsbereich von DORA, die sich aus DORA ergebenden Anforderungen richten sich jedoch überwiegend an die Finanzunternehmen selbst.

In Bezug auf NIS-2 sind die DORA unterliegenden Finanzunternehmen von einigen Pflichten ausgenommen.

ColocationIX unterstützt die Finanzunternehmens-Kunden hinsichtlich ihrer DORA Verpflichtungen.

ColocationIX unterstützt die Finanzunternehmen-Kunden hinsichtlich ihrer DORA Verpflichtungen

Wenn Sie jetzt mehr über DORA, die wesentlichen Inhalte und die Bedeutung für Sie wissen möchten, dann sprechen Sie mit uns!

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