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KRITIS - Kritische Infrastrukturen 

KRITIS Anforderungen werden in 2020 für Kritische Infrastrukturen konkretisiert

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

 

Neue KRITIS Richtlinie 2020 zum Umgang mit Sicherheitsanforderungen des KRITIS-Betreibers

Richtlinien und Anweisungen zur Sicherstellung des Schutzes von Informationen (insbesondere deren Verfügbarkeit) auf sonstige Dritte (z.B. wie Dienstleister bzw. Lieferanten des KRITIS-Betreibers), die wesentliche Teile für den Betrieb der kritischen Dienstleistung beitragen, sind gemäß der IT-Informationssicherheitsrichtlinie dokumentiert, kommuniziert und bereitgestellt. Die Vorgaben dienen der Reduzierung von Risiken, die durch die Auslagerung von IT-Systemen entstehen können.

 

Link zum Download: Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen.pdf

 


Ein wesentliches Element ist die Informationssicherheit nach ISO 27001

Mit der Einführung eines ganzheitlichen Informationssicherheits-Managementsystem gemäß ISO 27001 sind Sie weitgehend auf der sicheren Seite, was die gesetzlichen Anforderungen betrifft. Zudem bietet ein solches Managementsystem die Möglichkeit, Ressourcen mit ISO 9001 zu bündeln und beide Standards zusammenzuführen.

 

Für Rechenzentren ergeben sich neue KRITIS Standortkriterien

Das BSI hat neue Standortkriterien für hochverfügbare Rechenzentren veröffentlicht: BSI Kritis Standort-Kriterien-für-hochverfügbare-Rechenzentren.pdf

 

Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) betrachtet eine ganze Reihe weiterer Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren, wie z.B.:

  • Kerntechnische Anlagen
  • Chemische Produktion
  • Bergbau
  • Erdbebengefahr


BSI verlangt für georedundante KRITIS-Rechenzentren Konformität:

  • 200 Km Abstand zwischen Rechenzentren
  • Erdbebenfreiheit für mindestens eines der Rechenzentren


Link zur KRITIS Website: www.kritis.bund.de

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Design nach EN 50600 Klasse 4

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Physische Sicherheit

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Multipath Redundanz

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Standortsicherheit

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Dauerhafter Brandschutz

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